Aufputzen von Bäumen und Sträuchern an Straßen

Aufputzen von Bäumen und Sträuchern an Straßen

Die Marktgemeinde Taufkirchen an der Pram möchte darauf aufmerksam machen, dass bei manchen Grundstücken Äste von Bäumen, Sträucher und Hecken in das öffentliche Gut ragen und damit die ungehinderte Benützung von Straßen und Gehsteigen erschwert wird. 

Alle Grundeigentümer werden daher ersucht, verkehrsbehindernden Bewuchs zu entfernen. Auf Grund der Gesetzeslage sind Bäume und Sträucher bis zu einem Luftraum von 4,5 m auszuschneiden.

Die Landwirte werden im Speziellen ersucht, bei extremer Sichtbehinderung zB in Kreuzungsbereichen (insbesondere bei Maiskulturen) für freie Sichtverhältnisse zu sorgen.