Marktgemeinde Taufkirchen an der Pram
Der Besuch des Kindergartens der Marktgemeinde Taufkirchen an der Pram ist für Kinder
- vor dem vollendeten 30. Lebensmonat sowie
- nach dem vollendeten 30. Lebensmonat bis zum Schuleintritt für die Betreuung ab 13.00 Uhr (Nachmittagstarif)
beitragspflichtig.
Für Kinder bis zum 30. Lebensmonat beträgt der Beitrag 3,6 % der Bemessungsgrundlage (max. € 194,00, mind. € 53,00).
Für den Nachmittagsbesuch (ab 13.00 Uhr) von Kindern ab dem 30. Lebensmonat beträgt der Beitrag 3 % der Bemessungsgrundlage (max. € 120,00, mind. € 46,00).
Hierzu gibt es noch Abschläge für den Besuch an nur 2 oder 3 Kindergartentagen/Woche.
Hier finden Sie ein Berechnungsprogramm für den Beitrag zur Nachmittagsbetreuung.
Detaillierte Infos zur Berechnung sind in der „Tarifordnung für die Kinderbetreuungseinrichtung der Marktgemeinde Taufkirchen an der Pram zu finden“.