In der Gemeinderatssitzung vom 13. Dezember 2024 wurden folgende Abänderungen von Förderungsrichtlinien beschlossen:
Umweltförderungen:
Aufhebung der Förderung von Alternativheizungen (Biomasseheizung, Nahwärmeanschluss)
Aufhebung der Förderung von Mehrwegwindel
Zufahrtsförderungen:
Unterbau: € 2,40
Oberbau: € 5,60
Maximale Förderfläche bei Haus- und Hofzufahrten: 70 m²
Maximale Förderfläche Betriebszufahrten: € 2.000,00
Landwirtschaftsförderung:
Maximale Förderhöhe pro Ansuchen: € 150,00
Gesamtfördersumme: € 4.800,00
Vereinsförderung:
Gesamtfördersumme: € 11.200,00
Weiters werden im Jahr 2025 keine Sonderförderungen für Vereine gewährt.
Die Abänderungen der Förderungsrichtlinien treten mit 1. Jänner 2025 in Kraft.