Abänderungen von Förderungsrichtlinien

Änderungen von Förderungsrichtlinien


In der Gemeinderatssitzung vom 13. Dezember 2024 wurden folgende Abänderungen von Förderungsrichtlinien beschlossen:



Umweltförderungen:


Aufhebung der Förderung von Alternativheizungen (Biomasseheizung, Nahwärmeanschluss)

Aufhebung der Förderung von Mehrwegwindel



Zufahrtsförderungen:


Unterbau: € 2,40

Oberbau: € 5,60

Maximale Förderfläche bei Haus- und Hofzufahrten: 70 m²

Maximale Förderfläche Betriebszufahrten: € 2.000,00



Landwirtschaftsförderung:


Maximale Förderhöhe pro Ansuchen: € 150,00

Gesamtfördersumme: € 4.800,00



Vereinsförderung:


Gesamtfördersumme: € 11.200,00

Weiters werden im Jahr 2025 keine Sonderförderungen für Vereine gewährt.



Die Abänderungen der Förderungsrichtlinien treten mit 1. Jänner 2025 in Kraft.