Baulandführer für Häuslbauer

Baulandführer für Häuslbauer

Nachdem jedes (!) bauanzeige- und baubewilligungspflichtige Bauvorhaben von der Baubehörde vor der Zuführung zum eigentlichen Bewilligungsverfahren vorzuprüfen ist – oft Ergänzungen, Änderungen oder die Befassung von anderen Abteilungen bzw. Behörden zu bewerkstelligen sind und manchmal auch Abweichungen enthalten sind, welche ursprünglich nicht bekannt waren und folglich auch Änderungen des Verfahrens bewirken können – wird darauf hingewiesen, dass die künftigen Bauvorhaben (ausgenommen Stallgebäude und Gewerbeobjekte) mindestens vier Wochen vor dem Bauverhandlungstermin mit den erforderlichen Unterlagen einzureichen sind.


Eine baubehördliche Genehmigung für den Neu-, Um-, Zu- oder Einbau von Stallgebäuden und Gewerbeobjekten – je nach Art und Lage des Bauvorhabens – bedarf unter Umständen zusätzlicher Maßnahmen und anderer Zeitkriterien, weshalb diesbezügliche Anfragen rechtzeitig an die Bauabteilung des Gemeindeamtes zu richten sind.


Der nächste Bauverhandlungstermin ist am Marktgemeindeamt Taufkirchen an der Pram (07719/72 55 18) zu erfahren.

 

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