Gemeindevorschreibungen für Bauvorhaben

Vorschreibungen für Straße, Wasser und Kanal
unverbindliche Information im Rahmen einer Baumaßnahme (Stand Jänner 2025)

  

Verkehrsflächenbeitrag (Straße):

- Vorschreibung anlässlich der Erteilung der Baubewilligung
- einmalige Gebühr
- abzüglich bereits geleisteter Aufschließungs-/Interessentenbeiträge
- abhängig von Grundstücksgröße und Bauvorhaben

Beispiel:
Baubewilligung für Einfamilienwohnhaus, Grundstücksgröße 1.000 m²              ca. € 3.600,-

 

Wasseranschlussgebühr: (lt. geltender Gebührenordnung bzw. Gemeinderatsbeschluss) 

1. Grundgebühr

- Vorschreibung mit Anschluss an das öffentliche Trinkwassernetz
- abzüglich bereits geleisteter Aufschließungs-/Interessentenbeiträge 

Beispiel:
Einfamilienwohnhaus:                                                                                                    ca. € 2.800,- 

2. ergänzende Wasseranschlussgebühr:

- Vorschreibung mit Baubeginn
- Berechnung an Hand Gebäudeaußenmaße 

Beispiel: 
Einfamilienwohnhaus, Außenmaß 10 x 12 m, 2-stöckig                                            ca. € 2.000,-

 

3. Herstellungskosten Wasseranschlussleitung:

- 1 St. Liefern und Versetzen des Anschlussschiebers inkl. Bedienungseinrichtung        € 1.024,52
- (Wieder-)Herstellung der Anschlussleitung (Grabungsarbeiten/Leitungsverlegung)     € 134,66/lfm
- 1 St. Wasserzählereinbaugarnitur                                                                                           € 140,40

 

4. Kanalanschlussgebühr: (lt. geltender Gebührenordnung bzw. Gemeinderatsbeschluss)

- Vorschreibung mit Baubeginn
- abzüglich bereits geleisteter Aufschließungs-/Interessentenbeiträge
- Aufschlag (50 %) bei Anschluss an einen Reinwasserkanal
- Berechnung an Hand Gebäudeaußenmaße 

Beispiel: 
Einfamilienwohnhaus, Außenmaß 10 x 12 m, 2-stöckig, inkl. Einleitung Regenwässer ca. € 11.300,-


Laufende Benützungsgebühren können auf der Homepage www.taufkirchen-pram.at (Reiter „Marktgemeindeamt“ => „Bürgerservice“ => „Gebühren“) abgerufen werden. Die Benützungsgebühr erhöht sich, wenn eine Wasserrückführung (zB aus Zisterne für WC) installiert wird.


Download der Informationen