Vorschreibungen für Straße, Wasser und Kanal
unverbindliche Information im Rahmen einer Baumaßnahme (Stand Jänner 2025)
Verkehrsflächenbeitrag (Straße):
- Vorschreibung anlässlich der Erteilung der Baubewilligung
- einmalige Gebühr
- abzüglich bereits geleisteter Aufschließungs-/Interessentenbeiträge
- abhängig von Grundstücksgröße und Bauvorhaben
Beispiel:
Baubewilligung für Einfamilienwohnhaus, Grundstücksgröße 1.000 m² ca. € 3.600,-
Wasseranschlussgebühr: (lt. geltender Gebührenordnung bzw. Gemeinderatsbeschluss)
1. Grundgebühr
- Vorschreibung mit Anschluss an das öffentliche Trinkwassernetz
- abzüglich bereits geleisteter Aufschließungs-/Interessentenbeiträge
Beispiel:
Einfamilienwohnhaus: ca. € 2.800,-
2. ergänzende Wasseranschlussgebühr:
- Vorschreibung mit Baubeginn
- Berechnung an Hand Gebäudeaußenmaße
Beispiel:
Einfamilienwohnhaus, Außenmaß 10 x 12 m, 2-stöckig ca. € 2.000,-
3. Herstellungskosten Wasseranschlussleitung:
- 1 St. Liefern und Versetzen des Anschlussschiebers inkl. Bedienungseinrichtung € 1.024,52
- (Wieder-)Herstellung der Anschlussleitung (Grabungsarbeiten/Leitungsverlegung) € 134,66/lfm
- 1 St. Wasserzählereinbaugarnitur € 140,40
4. Kanalanschlussgebühr: (lt. geltender Gebührenordnung bzw. Gemeinderatsbeschluss)
- Vorschreibung mit Baubeginn
- abzüglich bereits geleisteter Aufschließungs-/Interessentenbeiträge
- Aufschlag (50 %) bei Anschluss an einen Reinwasserkanal
- Berechnung an Hand Gebäudeaußenmaße
Beispiel:
Einfamilienwohnhaus, Außenmaß 10 x 12 m, 2-stöckig, inkl. Einleitung Regenwässer ca. € 11.300,-
Laufende Benützungsgebühren können auf der Homepage www.taufkirchen-pram.at (Reiter „Marktgemeindeamt“ => „Bürgerservice“ => „Gebühren“) abgerufen werden. Die Benützungsgebühr erhöht sich, wenn eine Wasserrückführung (zB aus Zisterne für WC) installiert wird.
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