Rahmenbedingungen für die Benützung der "Spielplatzhütte"

Rahmenbedingungen für die Benützung der "Spielplatzhütte"

Nach deren Adaptierung können Taufkirchner/-innen nunmehr die „Spielplatzhütte“ für Kindergeburtstage (Kinder bis 12 Jahre) unter Aufsicht eines Elternteiles oder einer anderen verantwortlichen Person verwenden.

 

Taufkirchner Gruppierungen, welche im Bereich des Beachvolleyballplatzes/Fun-Courts eine Veranstaltung durchführen, können ebenfalls diese Infrastruktur nutzen. Auch hierbei ist ebenfalls eine verantwortliche Person namhaft zu machen.

 

Zuständiger Ansprechpartner für die Schlüsselübergabe: Bauhofmitarbeiter Thomas REITERER (Tel.: 0664/88 31 06 00). Er nimmt auch die Örtlichkeit nach der Veranstaltung wieder ab.