Seit dem Inkrafttreten der Novelle des Bautechnikgesetzes sowie der Bautechnikverordnung am 01.07.2013 ist geregelt, dass die Richtlinien des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB-Richtlinie 2) einzuhalten sind. In neu geschaffenem Wohnraum muss laut dieser Richtlinie in Aufenthaltsräumen (ausgenommen Küchen) sowie in Gängen, über die Fluchtwege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens ein unvernetzter Rauchwarnmelder angeordnet werden.
Eine Nachrüstpflicht für Bauvorhaben vor dieser Novelle besteht nicht.
Lauter Alarm statt stiller Tod - Rauchwarnmelder retten Leben
Rund die Hälfte aller Brände entsteht in privaten Haushalten. Für Oberösterreichs Brandschutzexperten bedeutet dies mehr als 500 Gründe pro Jahr, um auf die Sinnhaftigkeit von Rauchwarnmeldern hinzuweisen.
Besonders gefährlich sind Rauchgase während des Schlafens, weil man ohne Vorwarnung das Bewusstsein verliert. Von den jährlich rund 35 Toten durch Brände in Österreich sterben ca. 80 % an Rauchgasvergiftung. Ein Rauchwarnmelder kann zwar die Brandentstehung nicht verhindern, sorgt aber mit lautem Warnton bereits bei geringer Rauchkonzentration dafür, dass die Gefahr rechtzeitig erkannt wird.
Wissenswertes über Rauchwarnmelder
• Rauchwarnmelder funktionieren foto-optisch und sind speziell für den Haushalts- und Wohnbereich entwickelte Brandfrüherkennungsgeräte. Sobald genügend Rauchpartikel in das Innere des Melders geraten, wird ein Signalton ausgelöst. Dieser ist laut genug, um jeden Schlafenden zu wecken und vor der drohenden Gefahr zu warnen. Zigarettenrauch und brennende Kerzen lösen bei üblichem Gebrauch keinen Alarm aus.
• Rauchwarnmelder benötigen keine Verkabelung. Sie sollten immer in Deckennähe angebracht werden (Montageanleitung des Herstellers beachten). In Küchen erscheint die Installation von Rauchwarnmeldern nicht sinnvoll, da es durch Dampfentwicklung zu Fehlauslösungen kommen kann.
• Der Rauchwarnmelder sollte ein CE-Zeichen (geprüft nach EN 14604) und idealerweise auch das neue Qualitätszeichen „Q“ für erhöhte Anforderungen aufweisen.
• Die Anschaffungskosten für einen Rauchwarnmelder liegen zwischen € 5,00 und € 30,00. Somit ein überschaubarer Preis für ein gerettetes Leben!
• Zur Wartung der Rauchwarnmelder sollte der Prüfknopf regelmäßig (etwa einmal pro Quartal) gedrückt werden. Hochwertige moderne Rauchmelder haben eine Batterielebensdauer von bis zu 10 Jahren.
Weiterführende Informationen finden Sie auch unter:
www.rauchmelder-ooe.at
www.bvs-ooe.at