Grundsteuer

Zuständig

Die Höhe der Grundsteuer richtet sich nach den vom Finanzamt festgestellten Einheitswert. Aufgrund dieses Einheitswertes wird vom Finanzamt ein Grundsteuermessbetrag festgelegt. Der Messbetrag wird mit einem Hebesatz (dzt. 500 %) erhöht.

Daraus resultiert die Jahresgrundsteuer, die ab einem Betrag von € 75,00 vierteljährlich vorgeschrieben wird.