Haus-, Hof- und Betriebszufahrten

Bei Neubauten von Wohnhäuser wird die Errichtung der Hauszufahrt in Form eines Zuschusses gefördert. Förderungsfähig ist hier sowohl der Unterbau als auch der Oberbau.

Antrag:

Formloses Ansuchen und Planskizze

Förderungshöhe:

Unterbau EURO 3,00/m²
Oberbau EURO 7,00/m²

Die Zufahrtsbreite ist mit 5 m beschränkt. Maximale Förderfläche: 90 m²

Förderungen bei bereits bestehenden Objekten sind nur möglich, wenn ein Verkehrsflächenbeitrag entrichtet wurde.

Bei der Errichtung von landwirtschaftlichen Nebengebäuden (Stallungen, Lagerhallen, Wagenremisen,...) wird für die Hofzufahrt eine Förderung gewährt, wenn für das maßgebliche Objekt ein Verkehrsflächenbeitrag entrichtet wurde (Ab 1.1.2004 - Bescheiddatum des Verkehrsflächenbeitrages).

Weitere Angaben können direkt bei der Marktgemeinde Taufkirchen an der Pram eingeholt werden.

 

HIER finden sie das o.a. Ansuchen.

 

 

Zuständig