Marktgemeinde Taufkirchen an der Pram
Die Berechnung der Kanalanschlussgebühr für private Objekte richtet sich nach der Quadratmeteranzahl der Bemessungsgrundlage (netto: € 26,01 je m²). Als Mindestgebühr werden € 3.901,00 netto (für 150 m²) herangezogen.
Betriebe werden entsprechend ihrer Geschoßfläche berechnet, wobei hier eine Ermäßigung vorgesehen ist.