Kindergartengebühr

Zuständig

Der Besuch des Kindergartens der Marktgemeinde Taufkirchen an der Pram ist für Kinder nach dem vollendeten 30. Lebensmonat bis zum Schuleintritt für die Betreuung ab 13.00 Uhr (Nachmittagstarif) beitragspflichtig.


Für den Nachmittagsbesuch (ab 13.00 Uhr) von Kindern ab dem 30. Lebensmonat beträgt der Beitrag 3 % der Bemessungsgrundlage (max. € 120,00, mind. € 46,00). 

  

Hierzu gibt es noch Abschläge für den Besuch an nur 2 oder 3 Kindergartentagen/Woche.


Hier finden Sie ein Berechnungsprogramm für den Beitrag zur Nachmittagsbetreuung.Datei herunterladen: XLS

    

Detaillierte Infos zur Berechnung sind in der „Tarifordnung für die Kinderbetreuungseinrichtung der Marktgemeinde Taufkirchen an der Pram zu finden“.