Kindergartengebühr

Zuständig

Der Besuch des Kindergartens der Marktgemeinde Taufkirchen an der Pram ist für Kinder


- vor dem vollendeten 30. Lebensmonat sowie

- nach dem vollendeten 30. Lebensmonat bis zum Schuleintritt für die Betreuung ab 13.00 Uhr (Nachmittagstarif)

 

beitragspflichtig.

 

Für Kinder bis zum 30. Lebensmonat beträgt der Beitrag 3,6 % der Bemessungsgrundlage (max. € 194,00, mind. € 53,00).


Für den Nachmittagsbesuch (ab 13.00 Uhr) von Kindern ab dem 30. Lebensmonat beträgt der Beitrag 3 % der Bemessungsgrundlage (max. € 120,00, mind. € 46,00). 

  

Hierzu gibt es noch Abschläge für den Besuch an nur 2 oder 3 Kindergartentagen/Woche.


Hier finden Sie ein Berechnungsprogramm für den Beitrag zur Nachmittagsbetreuung.Datei herunterladen: XLS

    

Detaillierte Infos zur Berechnung sind in der „Tarifordnung für die Kinderbetreuungseinrichtung der Marktgemeinde Taufkirchen an der Pram zu finden“.