Lärmbelästigung durch den Betrieb von Rasenmähern, Häckslern,...

Lärmbelästigung durch den Betrieb von Rasenmähern, Häckslern, usw.

Aus Lärmschutzgründen und im Interesse einer guten Nachbarschaft ersuchen wir Sie, zu folgenden Zeiten auf den Betrieb von Rasenmähern, Häckslern, Hochdruckreinigern, Kompressoren,... zu verzichten:

 

täglich von 20.00 bis 07.00 Uhr sowie 

an Sonn- und Feiertagen