Landwirtschaftsförderung ("Blühendes Taufkirchen an der Pram")

Die Inanspruchnahme dieser Förderung soll im Rahmen des AMA-Antrages bis zum 31. Oktober jeden Jahres erfolgen.

Die Gesamtförderung in Höhe von € 4.800,00 wird entsprechend durch die Anzahl der Betriebe aufgeteilt (max. Förderhöhe pro Ansuchen: € 150,00).

Mit dieser Förderung entfallen alle übrigen landwirtschaftlichen Förderungen, ausgenommen Wasserförderung.