Landwirtschaftsförderung ("Blühendes Taufkirchen an der Pram")

Die Inanspruchnahme dieser Förderung soll im Rahmen des AMA-Antrages bis zum 15. November jeden Jahres erfolgen.

Die Gesamtförderung in Höhe von € 6.000,00 sollte entsprechend durch die Anzahl der Betriebe aufgeteilt werden.

Mit dieser Förderung entfallen alle übrigen landwirtschaftlichen Förderungen, ausgenommen Wasserförderung.

Förderbeginn: 15. April 2004