Kosten:
- € 14,30 Antragsgebühr (entfällt bei mündlicher Antragstellung)
- € 2,10 Bundesverwaltungsabgabe bei Abfragen aus dem örtlichen Melderegister
- € 3,30 Bundesverwaltungsabgabe bei Abfragen aus dem ZMR
Die Gebühr und die Verwaltungsabgaben sind auch zu entrichten, wenn die Abfrage ergebnislos war.
Wird eine Anfrage per Post an den Meldeservice gestellt, müssen die amtlichen Urkunden im Original oder in einer notariell oder gerichtlich beglaubigten Abschrift, aus denen die Identitätsdaten des Antragstellers hervorgehen, beigelegt sein.