ÖBB-Schnupperticket

Das ÖVV-Schnupperticket ist eine Verkehrsverbund-Monatsstreckenkarte, die von den GemeindebürgerInnen am Marktgemeindeamt tageweise kostengünstig entliehen werden kann. Die Marktgemeinde Taufkirchen an der Pram möchte als Klimaschutzgemeinde mit dieser Aktion einen Anreiz leisten, dass vermehrt öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden und damit ein Beitrag zur Reduktion der CO2-Emissionen geleistet wird.


Der Gemeinderat hat sich dazu entschlossen, den GemeindebürgerInnen dieses Verkehrsangebot - Bahnfahrt zwischen Taufkirchen an der Pram und Linz (zuzüglich aller öffentlichen Verkehrsmittel im Stadtgebiet) - bis auf weiteres zur Verfügung zu stellen.


Nutzungsbedingungen:




1.     Geltungsbereich der Fahrkarte:



Mit dem ÖV-Schnupperticket können die Taufkirchner Bürgerinnen und Bürger die Bahnverbindung von Taufkirchen an der Pram bis nach Linz um einen Kostenbeitrag von € 9,00 pro Tag nutzen; einschließlich aller öffentlicher Verkehrsmittel im Stadtgebiet von Linz. 


Das ÖV-Schnupperticket gilt immer nur für eine Person. Es können keine Familienermäßigungen in Anspruch genommen werden. Kinder müssen ein eigenes Schnupperticket entlehnen.



Für jeden Tag stehen in Taufkirchen an der Pram zwei OÖVV-Monatsstreckenkarten als ÖV-Schnupperticket zur Verfügung.



2.     Wer ist ausleihberechtigt?



Die Fahrkarten können von allen in Taufkirchen an der Pram mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen für bis zu zwei aufeinander folgende Tage (Wochenende - Samstag und Sonntag - gilt als ein Tag) gegen eine Gebühr von € 9,00 pro Tag ausgeliehen werden. 



3.     Ausleihvorgang


Die Fahrkarten können beim Marktgemeindeamt telefonisch (07719/72 55) oder per 
 E-mail (gemeinde@taufkirchen-pram.ooe.gv.at) reserviert werden. Die Reservierungen werden in der Reihenfolge des Einlangens berücksichtigt. 



Die Fahrkarten müssen beim Marktgemeindeamt im vereinbarten Zeitraum abgeholt und zurückgebracht werden. Das Marktgemeindeamt ist von Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr sowie darüber hinaus am Montag und Donnerstag von 13.00 bis 17.00 Uhr geöffnet.



Bei der Entlehnung werden die Fahrkartenübergabe und die Kenntnisnahme dieser 
 Nutzungsbedingungen mit der Unterschrift bestätigt. 



Die Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten kann auch mittels Einwurf der Fahrkarten in einem mit Namen versehenen Kuvert in den Briefkasten des Marktgemeindeamtes (vor der Eingangstür der Gemeindekanzlei) erfolgen.



Damit eine zeitgerechte Weitergabe der Fahrkarte koordiniert werden kann, ist es fallweise auch nötig, dass die Karte vom Letztbenutzer an den nächsten Entlehnenden übergeben wird. Zu diesem Zwecke können die Daten und die Telefonnummern dieser betroffenen Personen von Amts wegen weitergegeben werden.



4.     Kostenersatz bei Stornierung der Reservierung


Sollte eine Karte nicht abgeholt werden, bzw. nicht zeitgerecht (mindestens am Vortag, bis spätestens 10.00 Uhr) storniert werden, so ist die Ausleihgebühr in der Höhe von 
 € 9,00 zu entrichten.



5.     Verlust der Karte



Bei Fahrkartenverlust sind die Entlehnenden für den Ersatz des verbleibenden Fahrkartenwerts verantwortlich.



Werden die Fahrkarten nicht zeitgerecht zurückgegeben (d.h. sie stehen dann möglicherweise für die nächstfolgende Reservierung nicht zur Verfügung), so wird den FahrkartennutzerInnen eine Verspätungsgebühr von € 30,00 pro Fahrkarte und Tag verrechnet.



Reserviert – aber keine Fahrkarte da: Für Entlehnende, denen aus diesen Gründen kein ÖBB-Schnupperticket bereitgestellt werden kann, wird von der Gemeinde die Differenz zwischen der Ausleihgebühr für das Schnupperticket und den mit der Fahrkarte nachzuweisenden Fahrtkosten ersetzt.




HIER können Sie sich die Nutzungsbedingungen in einer pdf-Datei downloadn.Datei herunterladen: PDF

Zuständig