Studentenförderung

 


Die Marktgemeinde Taufkirchen an der Pram hat beschlossen, jenen Studierenden, die ihren Hauptwohnsitz in Taufkirchen an der Pram beibehalten bzw. anmelden, die dadurch verursachten Mehrkosten für öffentliche Verkehrsmittel an ihrem Studienort bis zu einem Höchstbetrag von jährlich € 400,00 zu ersetzen.



Die Auszahlung dieser Förderung erfolgt nach schriftlicher Antragstellung sowie gegen Vorlage der erforderlichen Unterlagen (zB Inskriptionsbestätigung, entsprechende Zahlungsnachweise,...).

  

Das Antragsformular mit den genauen Richtlinien zur Studentenförderung finden Sie HIER.Datei herunterladen: DOC

 

Zuständig