Marktgemeinde Taufkirchen an der Pram
Die Wassergebühr ist halbjährlich mit 15.5. und 15.11. zu entrichten.
Für die Vorschreibung am 15.5. erfolgt Akontierung der Wassergebühr laut Jahresvorschreibung des Vorjahres.
Für die Vorschreibung am 15.11. werden im September Zählerstandskarten ausgeschickt, die vom Steuerpflichtigen auszufüllen sind.